Was gilt als Gefahrgut?
Als Gefahrgut gilt gesetzlich alles, was beim Transport für den Menschen, die öffentliche Sicherheit und die Umwelt eine Gefahr darstellt. Genauer gesagt geht es um Stoffe, die leicht entzündlich, giftig, ätzend oder radioaktiv sind. Es reicht sogar schon aus, dass in einem Produkt entzündbare oder giftige Stoffe enthalten sind wie beispielsweise in Parfüms, Akkus und Co.
Unterteilung in neun Gefahrenklassen
Gefahrgüter werden in neun verschiedene Klassen unterteilt.
• Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
• Klasse 2: Entzündbare oder giftige Gase
• Klasse 3: Entzündbare Flüssigkeiten
• Klasse 4: Entzündbare Feststoffe
• Klasse 5: Entzündend wirkende Stoffe
• Klasse 6: Giftige Stoffe
• Klasse 7: Radioaktive Stoffe
• Klasse 8: Ätzenden Stoffe
• Klasse 9: Unterschiedlich gefährliche Stoffe und Gegenstände
Entsprechend der Einordnung in eine dieser Gefahrenklassen wird mit der Verpackung, der Kennzeichnung und dem Transport der entsprechenden Ware anders umgegangen.
Welche Gesetze gelten für den Versand von Gefahrgut?
Für den Umgang mit Gefahrgütern gibt es sowohl auf nationaler als auch auf europäischer und internationaler Ebene Gesetze. Das ADR-Abkommen informiert über die europaweite Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Bei Missachtung drohen hohe Bußgelder für alle involvierten Parteien. Zusätzlich informiert das RID-Abkommen über die Beförderung durch Güterzüge. Im Seeverkehr dagegen gilt der IMDG-Code und im Luftverkehr die IATA-Vorschriften.
Gefahrgut sicher versenden
Um Gefahrengüter trotz ihrer Beschaffenheit sicher versenden zu können, müssen Onlinehändler:innen einige Punkte beachten. Für ihren Transport gibt es nämlich klare Vorschriften, welche einzuhalten sind.
Es besteht die rechtliche Verpflichtung, dass Onlinehändler:innen durch Klassifizierung, Verpackung und Kennzeichnung unmissverständlich deutlich machen, dass es sich um Gefahrgut handelt. So kann einerseits ein sicherer Transport gewährleistet werden. Andererseits kann sichergestellt werden, dass alle Beteiligten in der Lieferkette über die Gefahr der Ware aufgeklärt sind. Zusätzlich müssen Gefahrgutsendungen genau dokumentiert werden.
Richtige Kennzeichnung von Gefahrgut
Für jede Gefahrenklasse gibt es Vorgaben, wie entsprechende Waren zu verpacken sind. Außerdem muss die Ware mit Namen, UN-Nummer und Gefahrgutzettel gekennzeichnet sein. Der Gefahrgutzettel ist ein Quadrat, welches auf der Spitze steht. Piktogramme, Gefahrensymbol und Nummerncode zeigen die Gefahr der Ware an.
Je nach Produktart gibt es noch weitere, spezielle Kennzeichnungen. Bei Flüssigkeiten muss beispielsweise durch zwei nach oben zeigenden Pfeilen die richtige Ausrichtung des Pakets angezeigt werden.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur informiert umfassend zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen. Auf diesem Infoblatt sind die verschiedenen Gefahrzettel dargestellt und erklärt.
Parfüm sicher versenden – Regelung der begrenzten Menge
Parfüms sind wegen ihres hohen Alkoholanteils von bis zu 80% leicht entzündlich. Auch andere Kosmetika wie Nagellack, Nagellackentferner, Deo- oder Haarspraydosen können leicht entzündet werden und gelten daher beim Versand als Gefahrgut.
Für den Versand von Gefahrgut gibt es eine Ausnahmeregelung, wodurch die oben genannten Produkte unter vereinfachten Bedingungen versendet werden können. Diese Regelung bezieht sich auf den Versand von begrenzten Mengen oder Limited Quantities (LQ). Demnach dürfen verpackte gefährliche Güter versendet werden, wenn sie aus einer Innenverpackung (z.B. einem Parfümflacon) und einer Außenverpackung (z.B. einer Schachtel) bestehen.