Gefahrgut sicher versenden:

Onlinehandel mit Parfüm, Batterien & Co.

von Lena Bettin – 6 Min Lesedauer
zuletzt aktualisiert 29.09.2021

Durch die immer weiter fortschreitende Globalisierung lassen sich jegliche Waren mit einem Mausklick über das Internet bestellen und werden wenige Tage später bis vor die Haustüre geliefert. So grenzenlos wie der Onlinehandel im ersten Moment scheint, ist er aber gar nicht. Während manche Regeln nur für große Händler gelten, gibt es andere Vorgaben und Gesetze, an die sich alle Onlinehändler halten müssen. 

Darunter fällt vor allem der Versand von Gefahrgut. Gegenstände, die entzündbar, giftig oder gar explosiv sind, können nämlich nicht problemlos versendet werden. Da derartige Waren gefährlich für Mensch oder Umwelt werden können, gibt es für ihren Versand gewisse Vorschriften, die eingehalten werden müssen. 

Was die wenigsten Onlinehändler wissen: Auch Kosmetika wie Parfüm oder Deo sowie Batterien und Akkus gelten als Gefahrenstoffe. Die gute Nachricht: Diese Produkte dürfen bei richtiger Kennzeichnung und in gewissen Mengen versendet werden. 

Was für den Onlinehandel als Gefahrgut gilt, was beim Versand von Parfüm, Batterien und Co. beachtet werden muss und welche Versandvorschriften eingehalten werden müssen, ist in diesem Artikel zusammengefasst.

Was gilt als Gefahrgut? 

Als Gefahrgut gilt gesetzlich alles, was beim Transport für den Menschen, die öffentliche Sicherheit und die Umwelt eine Gefahr darstellt. Genauer gesagt geht es um Stoffe, die leicht entzündlich, giftig, ätzend oder radioaktiv sind. Es reicht sogar schon aus, dass in einem Produkt entzündbare oder giftige Stoffe enthalten sind wie beispielsweise in Parfüms, Akkus und Co.

Unterteilung in neun Gefahrenklassen

Gefahrgüter werden in neun verschiedene Klassen unterteilt.

• Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
• Klasse 2: Entzündbare oder giftige Gase
• Klasse 3: Entzündbare Flüssigkeiten
• Klasse 4: Entzündbare Feststoffe
• Klasse 5: Entzündend wirkende Stoffe
• Klasse 6: Giftige Stoffe
• Klasse 7: Radioaktive Stoffe
• Klasse 8: Ätzenden Stoffe
• Klasse 9: Unterschiedlich gefährliche Stoffe und Gegenstände

Entsprechend der Einordnung in eine dieser Gefahrenklassen wird mit der Verpackung, der Kennzeichnung und dem Transport der entsprechenden Ware anders umgegangen.

Welche Gesetze gelten für den Versand von Gefahrgut?

Für den Umgang mit Gefahrgütern gibt es sowohl auf nationaler als auch auf europäischer und internationaler Ebene Gesetze. Das ADR-Abkommen informiert über die europaweite Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Bei Missachtung drohen hohe Bußgelder für alle involvierten Parteien. Zusätzlich informiert das RID-Abkommen über die Beförderung durch Güterzüge. Im Seeverkehr dagegen gilt der IMDG-Code und im Luftverkehr die IATA-Vorschriften.

 

Gefahrgut sicher versenden

Um Gefahrengüter trotz ihrer Beschaffenheit sicher versenden zu können, müssen Onlinehändler:innen einige Punkte beachten. Für ihren Transport gibt es nämlich klare Vorschriften, welche einzuhalten sind.

Es besteht die rechtliche Verpflichtung, dass Onlinehändler:innen durch Klassifizierung, Verpackung und Kennzeichnung unmissverständlich deutlich machen, dass es sich um Gefahrgut handelt. So kann einerseits ein sicherer Transport gewährleistet werden. Andererseits kann sichergestellt werden, dass alle Beteiligten in der Lieferkette über die Gefahr der Ware aufgeklärt sind. Zusätzlich müssen Gefahrgutsendungen genau dokumentiert werden.

 

Richtige Kennzeichnung von Gefahrgut

 Für jede Gefahrenklasse gibt es Vorgaben, wie entsprechende Waren zu verpacken sind. Außerdem muss die Ware mit Namen, UN-Nummer und Gefahrgutzettel gekennzeichnet sein. Der Gefahrgutzettel ist ein Quadrat, welches auf der Spitze steht. Piktogramme, Gefahrensymbol und Nummerncode zeigen die Gefahr der Ware an.

Je nach Produktart gibt es noch weitere, spezielle Kennzeichnungen. Bei Flüssigkeiten muss beispielsweise durch zwei nach oben zeigenden Pfeilen die richtige Ausrichtung des Pakets angezeigt werden.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur informiert umfassend zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen. Auf diesem Infoblatt sind die verschiedenen Gefahrzettel dargestellt und erklärt.

 

Parfüm sicher versenden – Regelung der begrenzten Menge

Parfüms sind wegen ihres hohen Alkoholanteils von bis zu 80% leicht entzündlich. Auch andere Kosmetika wie Nagellack, Nagellackentferner, Deo- oder Haarspraydosen können leicht entzündet werden und gelten daher beim Versand als Gefahrgut.

Für den Versand von Gefahrgut gibt es eine Ausnahmeregelung, wodurch die oben genannten Produkte unter vereinfachten Bedingungen versendet werden können. Diese Regelung bezieht sich auf den Versand von begrenzten Mengen oder Limited Quantities (LQ). Demnach dürfen verpackte gefährliche Güter versendet werden, wenn sie aus einer Innenverpackung (z.B. einem Parfümflacon) und einer Außenverpackung (z.B. einer Schachtel) bestehen.

 

 

 

Auch einige weitere Bedingungen müssen für die Regelung der begrenzten Menge erfüllt sein. Die Ware muss qualitativ hochwertig verpackt werden, um sie vor Belastungen während des Versands zu schützen. Außerdem muss bei flüssigen Gefahrstoffen ein flüssigkeitsfreier Raum bestehen. Wie bei allen anderen Gefahrgütern muss auch bei Parfüm & Co. der entsprechende Gefahrzettel gut sichtbar auf der Versandverpackung angebracht werden.

Bei Gefahrgütern, welche unter die Regelung der begrenzen Menge fallen, sieht der Gefahrenzettel aus, wie auf der folgenden Abbildung. Bei dem entsprechenden Symbol handelt es sich um ein Quadrat, welches auf der Spitze steht. Es ist mit jeweils einem schwarzen Querbalken oben und unten auf weißem Grund gekennzeichnet. Der Gefahrzettel sollte eine Größe von 10×10 cm besitzen. Je nach Kontrast kann das Zeichen entweder direkt auf der Versandverpackung aufgedruckt oder als Aufkleber angebracht werden.

Kennzeichnung für Parfüm & Co.: Gefahrenzettel für begrenzte Mengen & Aufrichtungspfeile

Wird die Ware dementsprechend verpackt, darf sie auf Straße und Schiene sowie in der Binnenschifffahrt und auf dem Seeweg transportiert werden. Die genauen Mengen und Arten von Gefahrstoffen, welche auf diese Weise versendet werden dürfen, können in Kapitel 3.4 des ADR-Abkommens nachgelesen werden.

 

Batterien sicher versenden

Batterien werden je nach Beschaffenheit entweder der Gefahrgutklasse 4, 8 oder 9 zugeordnet. Jede Art von Batterien besitzt eine eigene UN-Nummer und muss dementsprechend unterschiedlich verpackt und gekennzeichnet werden. Die Zuordnung hängt von verschiedenen Faktoren ab: Material, Größe, Stärke, etc. Beim Versand von Batterien und Akkus empfiehlt es sich also, sich genau über die Versandbestimmungen der jeweiligen Ware zu informieren.

 

Versandvorschriften für Gefahrgut

Für die genauen Versandvorschriften gilt immer, die konkreten Vorschriften des Versandunternehmens zu betrachten. Je nach Versandunternehmen werden manche Gefahrengüter gänzlich ausgeschlossen, während andere Waren in bestimmten Mengen versendet werden können. Bei anderen Transportunternehmen können Gefahrstoffe nur nach ausgiebiger Beratung verschickt werden. Daher empfiehlt sich auch hier eine genaue Recherche über die entsprechenden Versandvorschriften der zu versendenden Produkte beim jeweiligen Versandunternehmen.

Zusätzlich können die strengen nationalen Vorschriften nicht 1:1 für den internationalen Versand übernommen werden. Die genauen Informationen können den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versandunternehmen entnommen oder nach Anfrage individuell mit den Unternehmen besprochen werden.

 

Compliance auf allen Ebenen

Onlinehändler müssen sich jedoch nicht nur um die Kennzeichnung von Gefahrengütern kümmern. Hinzu kommt die Verantwortung für das Recycling der eigenen Waren und der Verpackungen. Elektrogeräte müssen beispielsweise nicht nur eine Kennzeichnung für enthaltene Batterien vorweisen, sondern auch im Recyclingsystem des Ziellands registriert sein. Ähnliches gilt für alle verwendeten Verpackungsmaterialien. Bei Missachtung drohen hohe Geldstrafen. Mit dem digitalen Beratungsservice von ecosistant sind können Sie all Ihre Recycling-Pflichten online erfüllen. 

Titelbild von Castorly Stock. Weitere Bilder von Ulysse Pointcheval und Roberto Sorin. 

Lena Bettin
Content Marketing bei Ecosistant

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