Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden der Alaiko GmbH (nachfolgend die “AGB“)

 

1. GELTUNGSBEREICH

Die Alaiko GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München, HRB 255964 (“Alaiko“) ist ein Unternehmen, das softwareunterstützte Verpackungs- und Versandfertigmachung in organisierter Form betreibt. Alaiko erbringt alle Leistungen gegenüber seinen Kunden (der “Kunde” und jeder Kunde gemeinsam mit Alaiko die “Parteien“) auf Basis dieser AGB, jeweils in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die von Alaiko angebotenen Dienste richten sich ausschließlich an Unternehmen und nicht an Privatpersonen.

Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr zwischen den Parteien, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Vereinbarungen oder allfällige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn dies von Alaiko schriftlich bestätigt wird oder in diesen AGB darauf verwiesen wird (z.B. Vertrag über die Einlagerung von Waren).

2. LEISTUNGSERBRINGUNG

Alaiko ist berechtigt, die Leistungen selbst oder durch Beauftragung anderer Unternehmer (z.B. Frachtführer oder Kuriere) (“Logistikdienstleister“) zu erbringen. Wenn nicht anders vereinbart, übernimmt Alaiko die Auswahl des Logistikdienstleisters. Sollen bestimmte Dienstleister ausgeschlossen oder präferiert ausgewählt werden, so muss dies gesondert vereinbart werden.

Alaiko behält sich das Recht vor, Sendungen auf mehrere Pakete aufzuteilen, wenn dies für eine optimale Versandabwicklung unumgänglich ist. Dies wäre der Fall, wenn z.B. eine vom Kunden gestellte Verpackung nicht dazu geeignet ist, eine große Bestellung sicher zu transportieren. Die Aufteilung einer Sendung in mehrere Pakete geschieht jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen und wird weitestgehend vermieden.

3. ENTGELT

Das durch den Kunden an Alaiko zu zahlende Entgelt (“Entgelt“) richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Konditionen. Grundlage der Abrechnung ist die jeweils beauftragte bzw. erbrachte Leistung gemäß den vereinbarten Konditionen.

Sämtliche Entgelte verstehen sich als Nettoentgelte, exklusive sämtlicher gesetzlich geschuldeter Abgaben und Steuern, wie insbesondere der Umsatzsteuer.

4. VOM VERSAND AUSGESCHLOSSENE GEGENSTÄNDE

Alaiko behält sich das Recht vor, bestimmte Gegenstände vom Versand auszuschließen bzw. den Versand bestimmter Gegenstände von speziellen Verpackungen oder anderen Beschränkungen abhängig zu machen.
Der Versand von gefährlichen Gegenständen im Sinne des “Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße” (“ADR”) bzw. “Dangerous Goods Regulation” (“DGR”) der IATA Vorschriften ist ausgeschlossen.

5. EINLAGERUNG

Auf Wunsch des Kunden hält Alaiko die Ware auf Lager und wickelt den Versand unmittelbar aus diesem Lager ab. Für die Einlagerung von Waren gelten die Bedingungen des mit dem Kunden hierfür gesondert geschlossenen Vertrags.

Erfolgt die Warenanlieferung nicht entsprechend der von Alaiko mitgeteilten Richtlinien, behält Alaiko sich vor, den dadurch entstandenen Mehraufwand und die damit verbundenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Zusatzkosten werden mit dem vertraglich vereinbarten Stundensatz berechnet.

6. VERPACKUNG

Für den Fall der Verpackung durch den Kunden, hat dieser für die versandgerechte Verpackung zu sorgen und Alaiko haftet nicht für Schäden infolge mangelhafter Verpackung (siehe auch Punkt 8 der AGB). Auf Wunsch des Kunden verpackt Alaiko die zu versendenden Gegenstände versandgerecht. Für Gegenstände, die von Alaiko verpackt werden, gewährleistet Alaiko die versandgerechte Verpackung.

7. MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN

Für eine vertragsgemäße Leistungserbringung durch Alaiko sind u.a. folgende Mitwirkungspflichten des Kunden zu erfüllen:

  • Eine frühzeitige Information vorab an Alaiko über neue Installationen, Erweiterungen und Anpassungen im Shopsystem.
  • Die rechtzeitige Pflege und Übermittlung von Artikelstammdaten, insbesondere aber nicht ausschließlich Barcodes, Artikelnummern, Maße, Gewichte und Zolltarifnummern.
  • Eine fristgemäße Ankündigung von Warenlieferungen und allen dafür notwendigen Informationen gemäß den Anlieferbedingungen.
  • Eine schriftliche Ankündigung von Versandspitzen, z.B. durch Marketingaktionen
  • Zugang für Alaiko zu Shopsystemen
  • Die Bereitstellung von vollständigen Informationen für die Zollabwicklung.

8. HAFTUNG

Nur für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, haftet Alaiko. Die Haftung von Alaiko für leichte Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme von Personenschäden – ausgeschlossen. Für den Fall der Haftung durch Alaiko, wird als Schaden der Netto Einkaufs-/Produktionswert bzw. bei gebrauchten Gegenständen der Zeitwert ersetzt. Die Haftung ist – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmung – in jedem Fall auf 500€ netto pro Sendung begrenzt.

Im Schadensfall ist der Kunde verpflichtet, den Ersatz des Schadens von einer Transportversicherung zu verlangen – sofern eine solche besteht – und sich die von der Transportversicherung geleistete Ersatzleistung anrechnen zu lassen. Übersteigt die Versicherungssumme die Schadenssumme, wird dennoch maximal der tatsächlich eingetretene Schaden ersetzt (unter Berücksichtigung der vorstehenden Haftungsbeschränkungen).
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Versandkosten, Entschädigung von entgangenen Umsätzen und Gewinnen oder auf Schadensersatz bei Verspätungen bei der Zustellung bzw. bei Nichthinterlassung von Zustellbenachrichtigungen.

Bei Verspätung der Sendung wird bei zeitlich definierten Lieferungen (z.B. Express 12 h Service, Express 9 h Service) der Express-Aufschlag auf den Standardpreis zurückerstattet. Ein Ersatz der durch die verspätete Lieferung entstandenen Schäden bzw. des restlichen Entgelts ist ausgeschlossen.

Alaiko haftet nicht für entstandene Schäden in Folge mangelhafter Verpackung, wenn die zu versendenden Gegenstände vom Kunden bereits verpackt an Alaiko übergeben wurden; dies gilt auch bei bloß teilweiser Verpackung durch den Kunden (z.B. Innenverpackung). Auch im Falle der nachträglichen Veränderung bzw. der Neuverpackung der versendeten Gegenstände durch den Kunden haftet Alaiko nicht für Schäden in Folge mangelhafter Verpackung. Die Beweislast für die Mangelfreiheit und Eignung der Verpackung trifft den Kunden.

Beruht der Schaden auf Umständen, die Alaiko oder die Logistikdienstleister nicht vermeiden und dessen Folgen sie nicht abwenden konnten, so ist die Haftung ausgeschlossen. Für Bruchschäden an Glas, Porzellan und ähnlichen bruchempfindlichen Gütern oder Geräteteilen ist die Haftung ausgeschlossen, sofern nicht individuell ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Bei Filmen, DVD und anderen Datenträgern ist die Haftung auf den Materialwert beschränkt. Klarstellend wird festgehalten, dass bei Schäden an Elektronik – insbesondere Unterhaltungselektronik – den Kunden die Beweislast für die Schadensverursachung am Transportweg trifft.

Offensichtliche Beschädigungen der Sendung sind unmittelbar bei Übernahme der Sendung schriftlich gegenüber dem Boten oder durch Nicht-Annahme zu rügen. Bei nicht offensichtlichen Schäden muss die Meldung innerhalb von drei Werktagen ab Zustellung schriftlich an Alaiko erfolgen. Wird ein Schaden verspätet gemeldet, verfallen die Ansprüche auf Ersatz dieses Schadens.

9. VORGEHEN BEI REKLAMATIONEN

Für die Abwicklung einer Reklamation (z.B. Verzögerung, Verlust der Sendung, Beschädigung) ist der Kunde verpflichtet, folgende Informationen innerhalb von 15 Werktagen ab Zustellung, bzw. in Fällen wo keine Zustellung stattgefunden hat, ab Kenntnis des Problems, an Alaiko zu übermitteln:

  • Sendungsnummer, Art und Beschreibung des Problems, bei Schadensfällen inklusive Fotos
  • Bei Verkäufen oder anderen geschäftlichen Transaktionen: Lieferschein und Kundenrechnung sowie Nachweis über Netto-Einkaufswert bzw. Produktionskosten
  • Bei sonstigen Sendungen, bei denen es sich nicht um einen Verkauf handelt: Originalrechnung des beschädigten bzw. verlorenen Gegenstandes

Werden die oben genannten Informationen und Unterlagen nicht binnen 15 Werktagen an Alaiko übermittelt, verfallen alle Ansprüche des Kunden in Zusammenhang mit der Reklamation.

10. LAUFZEITEN UND ZUSTELLUNG AN POSTFÄCHER/PACKSTATIONEN

Alle angegebenen Laufzeiten sind Regellaufzeiten. Alaiko übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung dieser Laufzeiten. Schäden, die aus einer diese Regellaufzeit übersteigenden tatsächlichen Laufzeit resultieren, sind von Alaiko nicht zu ersetzen.

Die Zustellung an Postfächer (P.O. Boxen) kann von Alaiko nicht gewährleistet werden. Beim Versand an DHL Packstationen sind bei der Beauftragung besondere Vorgaben (Versand an DHL Packstationen) zu beachten. Erfolgt die Dateneingabe entgegen dieser Vorgaben, kann die Zustellung an DHL Packstationen nicht gewährleistet werden.

11. RETOUREN UND NICHT ZUSTELLBARE SENDUNGEN

Im Fall der Nichtzustellung (passive Retoure) hat der Kunde Alaiko die dadurch anfallenden Kosten (z.B. Rücksendekosten, Kosten für die Einlagerung, Aufwand für Adressklärung im Fall unvollständiger oder falscher Adressdaten) entsprechend der im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Konditionen zu ersetzen.

Bei Adressklärungen durch den Versanddienstleister aufgrund von Adressunstimmigkeiten oder -rückfragen ist eine Rückmeldung des Kunden innerhalb von 72 Stunden notwendig. Sollte diese nicht rechtzeitig erfolgen, wird das Paket an den Logistikdienstleister von Alaiko retourniert. Für die Lagerung fallen ab dem 5. Tag der Lagerung Lagergebühren an. Erfolgt binnen 30 Tagen nach Rücksendung an Alaiko keine Anweisung des Kunden betreffend des weiteren Vorgehens (Neuversand / Wiedereinlagerung, etc.), ist Alaiko berechtigt die Sendung wieder einzulagern, sie auf Kosten des Kunden zu ihm zu retournieren bzw. sie auf Kosten des Kunden zu entsorgen. Dem Kunden gebührt kein Ersatz für den durch die Entsorgung entstandenen Schaden.

12. BEZAHLUNG UND VERRECHNUNG

Der Kunde stimmt der Zustellung von Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form zu. Auf Wunsch des Kunden wird diesem kostenlos eine Rechnung in Papierform zugestellt.

Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – monatlich auf Basis des im entsprechenden Monat geleisteten Aufwandes. Das Entgelt ist mit Zugang der Rechnung an den Kunden fällig und binnen sieben Tagen ab Fälligkeit an Alaiko zu bezahlen. Pauschale monatliche Beträge für z.B. Software-Module sind das erste Mal fällig im Monat in dem der erste Versand stattfindet.

Bei einmaliger Beauftragung durch den Kunden erfolgt die Rechnungsstellung unmittelbar nach Durchführung der Versendung und das Entgelt ist mit Zugang der Rechnung an den Kunden fällig und binnen zehn Werktagen ab Fälligkeit zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Alaiko berechtigt, ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Ferner verpflichtet sich der Kunde im Fall seines Zahlungsverzugs, Alaiko Mahn- und Inkassospesen sowie alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig Kosten zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls zwei Mahnschreiben durch ein befugtes Inkassobüro sowie ein Mahnschreiben eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts.

Beanstandungen an Rechnungen müssen innerhalb von zehn Werktagen ab Zugang der Rechnung detailliert schriftlich an Alaiko übermittelt werden. Ein Zurückbehalt kann nur für strittige Rechnungspositionen bzw. Teile davon geltend gemacht werden, unstrittige Rechnungspositionen bzw. Teile davon sind fristgemäß zu bezahlen.

13. VERZOLLUNG

Alaiko übernimmt die zollamtliche Abfertigung im Warenausgang selbst, lässt diese durch Logistikdienstleister von Alaiko oder durch beauftragte Dritte vornehmen.

Die mit der Ausfuhr verbundenen Kosten sind im Entgelt enthalten. Wenn der Warenwert einer Sendung 1.000€ übersteigt, können weitere Kosten anfallen, welche Alaiko vom Kunden zu ersetzen sind.

Die Kosten, die bei der Einfuhr anfallen (z.B. Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Abfertigungskosten, etc.) sind vom Empfänger selbst zu tragen. Alaiko behält sich das Recht vor, vorfinanzierte Kosten, die der Empfänger und Vertragspartner des Kunden im Ausland nicht übernimmt, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

Der Kunde hat alle zur Zollabfertigung erforderlichen Informationen richtig und vollständig anzugeben und haftet für alle Schäden, die sich aus unvollständigen oder fehlerhaften Informationen oder Dokumenten ergeben.

14. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

Der Vertrag tritt in Kraft mit dem Datum der Unterschrift beider Parteien.

Die vertragliche Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate. Im Anschluss daran verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht schriftlich – wobei E-Mail das Erfordernis der Schriftlichkeit erfüllt – mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten von einer der beiden Parteien gekündigt wird. Die AGB bleiben für zum Zeitpunkt der Kündigung bereits beauftragte Versendungen in Kraft. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

15. VERWENDUNG VON NAMEN UND MARKENZEICHEN

Alaiko ist berechtigt, während der Laufzeit dieser Vereinbarung den Namen und das Markenzeichen des Kunden als Referenzangabe zu verwenden. Der Kunde willigt zudem ein, nach erfolgreicher Umsetzung gemeinsam mit Alaiko ein Testimonial sowie eine Customer Success Story zu veröffentlichen.

16. ÄNDERUNGSVORBEHALT

Die Bestimmungen dieser AGB können von Alaiko jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden, wobei solche Änderungen mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf der Website von Alaiko und durch Zusendung des Vertragstextes an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail Adresse kundgemacht werden. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht binnen 30 Tagen ab Zugang der vorgenannten Kundmachung schriftlich per E-Mail an support@alaiko.com, so gelten die Änderungen als angenommen. Im Fall des fristgerechten Widerspruchs eines Kunden besteht das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Alaiko gemäß den AGB in der Fassung vor der kundgemachten Änderung fort.

17. VERJÄHRUNG VON ANSPRÜCHEN

Sämtliche Ansprüche gegen Alaiko, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr.

18. ANWENDBARESRECHT, GERICHTSSTAND

Diese AGB unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts.

Für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Berlin Charlottenburg zuständigen Gerichtes vereinbart.

19. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Erfüllungsort ist der Sitz von Alaiko.

Diese AGB sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser AGB nicht. Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.

Sollte es Unklarheiten bei der Auslegung dieses Vertrags geben, so geht die deutsche Version vor.

Diese AGB wurden zuletzt im Juni 2021 aktualisiert.